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Dienstag 07.02.2012

Gesetzgeber vertraut uns voll

Das Selbstbestimmungsrecht kranker oder behinderter Menschen steht im Mittelpunkt des Betreuungsgesetzes. Danach kann das Amtsgericht einem Erwachsenen, der seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann, einen Betreuer zur Seite stellen. Dieser hat die Wünsche des Betreuten stets zu achten und darf nur dort tätig werden, wo es tatsächlich nötig ist. 

Verantwortungsgefühl gefordert
Neben Fachwissen erfordert die Aufgabe darum auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verantwortungsgefühl.

Betreuer unterstützen
Aufgabe der Betreuungsvereine ist es, ehrenamtliche Betreuer für ihre anspruchsvolle Aufgabe optimal zu qualifizieren, sie zu begleiten und in schwierigen Einzelfragen zu unterstützen.

Rechtlich anerkannt
Der Betreuungsverein der Diakonie in Krefeld&Viersen genießt das volle Vertrauen der zuständigen Behörde. Wir sind gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1908f BGB) anerkannt, und unsere Angebote gelten anderen Betreuungsvereinen als beispielhaft. 

Angehörigen beistehen
Unser besonderes Interesse gilt Menschen, die das Amtsgericht vorrangig als Betreuer bestimmt: Familienangehörigen, Freunden und Bekannten. Wir lassen Sie mit der Herausforderung nicht allein.

Sprechen Sie uns einfach an.